Etwas vom Dorfener Bier und den Dorfener Brauern

Ein Bericht von Franz Streibl

Auch in Dorfen wird ein Starkbier gebraut, der Josefator, und ein Starkbierfest abgehalten. Da passt genau ein Bericht, den die Dorfener Zeitung 1932 veröffentlichte. Der eifrige Chronist der Dorfener Zeitung hatte offensichtlich ein Schreiben des Marktes Dorfen an den Bayrischen Herzog Maximilian I. (später Kurfürst Maximilian I.) aus dem Jahre 1620 entdeckt. Alle Brauer Bayerns wurden damals aufgefordert, Bier für das Proviantsamt des Herzogs zu liefern. Die Brauer von Dorfen wollten aber offensichtlich nicht liefern und ließen durch den Camerer (Bürgermeister) und Rat des Marktes antworten, sie hätten nur schlechte Keller und ihr Bier würde sich über den St. Veitstag (15. Juni) hinaus nicht halten. Sie wollten es lieber vorher ausschenken. Auch seien die Bierbrauer „eines geringen Vermögens“. Dass die Brauer arm waren, glaubt ihnen niemand und vermutlich wollten sie deshalb kein Bier liefern, weil der Bayrische Staat schlecht zahlte und sie ihr Bier, das sie schon gebraut hatten, anderweitig besser verkaufen konnten. Es folgt der Originaltext des Schreibens, der für den heutigen Leser  nur schwer zu verstehen ist, so altertümlich und gespreizt ist die Sprache.

Genedigster Fürst und Herr! Uf E. frl Drtl (Durchlaucht) an uns abgegangenen frl. Beuelch, das Proviantwesen betr. haben wir unnseren Pirbreuen, deren 4 alhie sein, das sy an praunem Pier umb 150 Emer ein merers als andere Jar beschehen, sieden sollen, welliches sy zwar getan unnd weren alberaith darmit verfasset. Nun aber gnedigster Fürst und Herr seyen alhie solliche schlechte Kheiler. Also das sy ermelts Pioer ober St. Veichtstag nicht behalten khinden dann do sy aines darüber, Es inen Khrezsauer würdet, massen höchsternant E. frl. Drtl. würs den 28. Januarii verflossen neben anderm, bereit in aller underthenigkeit berichtet.Wann dann genedigster Fürst und Herr das Pier ober ermelte Zeit der Kheller halber nit wol zubehalten und gleichsamb zuersauern anhebt, Und do mans in Khirz nit abhollen wurde, die Preuen alhie (die dann sonsten eines geringen Vermögens) großen Schaden erleiden miesten. Dahero E. frl. Drtl. würs in underthenigkait berichten, und ob sich’s ausschenken dürfften, oder sollich pier ( daß do hinfüren nit vil schaz sein würdet) lenger behalten miesten, genedigistes beschaids erhollen. Darnebenund ganzen Fleckhen darbei underthenigst und gehorsamist beuchen sollen und wellen.

Dorffen, den 4. Juni 1620

Frl. Drtl. (= Fürstlichen Durchlaucht) underthenigiste und gehorsamiste Camerer und Rhate des Marktes daselbst

Am 10. Juni 1620 erging dann folgender herzoglicher Befehl:
das man ihnen ihr eingesotten Pier vor das Proviantwesen gemaint, auszuschenkhen verwilligen welle